06.05.2002
EU Einigung auf IAS
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich über einen Verordnungsvorschlag der EU Kommission geeinigt, der für Publikumsgesellschaften die Verwendung der internationalen Rechnungsstandards im Prinzip ab 2005 verbindlich macht.
Laut der neuen Verordnung müssen alle Unternehmen, die dem Recht eines EU Staates unterliegen und deren Titel an einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standards IAS) aufstellen. Für Gesellschaften, die sowohl inner- als auch ausserhalb der EU kotiert sind und hierzu bereits vor der Inkraftsetzung der Verordnung andere international anerkannte Standards verwenden, können die Mitgliedstaaten das IAS Obligatorium bis zum 1. Januar 2007 aufschieben. Dasselbe gilt für Unternehmen, bei denen lediglich Schuldverschreibungen kotiert sind.
Ziel ist es, durch die Vereinheitlichung der Finanzinformationen zu einem echten Finanz-Binnenmarkt beizutragen. Ausserdem argumentiert die Kommission seit dem Enron Skandal, die ?prinzipienbasierten? IAS seien den ?regelbasierten? US-GAAP überlegen. Die EU will die US Behörden dazu bewegen, ebenfalls zu IAS über zu gehen oder diese Regeln zumindest für die Kotierung von EU Gesellschaften in den USA zu akzeptieren.
Quelle: vgl. NZZ 26.4.2002
