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28.04.2005

Basel II

Aus Schweizer Sicht könnte der Ausdruck "Basel II" den Eindruck erwecken, es handle sich um eine rein inländische Angelegenheit, dabei geht es um eine umfassende, länderübergreifende Regulierung, die sich auf die Kreditvergabepraxis der Banken auswirkt. So hat die Diskussion um "Basel II" bei den Schuldnern etwelches Unbehagen ausgelöst. Befürchtet wird eine zurückhaltendere Kreditvergabe oder zumindest höhere Schuldzinsen. Dass die Bedenken in vielen Fällen ungerechtfertigt sind, wollen wir in der Folge aufzeigen. Vorerst möchten wir uns aber mit der Vorgeschichte von "Basel II" befassen.

Vorgeschichte

Nachdem das Eigenkapital der wichtigsten Banken auf einen gefährlichen Tiefststand gesunken war, haben die Notenbankgouverneure der führenden Industrienationen in den 70er Jahren ihre Zusammenarbeit verstärkt und über die BIZ (Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Basel) die ersten Eigenkapitalempfehlungen für Banken erlassen ("Basel I"). Diese Empfehlungen sind in der Folge in die nationalen Gesetzgebungen und Verordnungen eingeflossen. Demnach muss das Eigenkapital einer Bank mindestens 8% der Risiken betragen. Das Risiko errechnet sich wiederum aus den pro Forderungsart festgelegten, starren Prozentsätzen.

Die Einführung von "Basel I" war ein Erfolg, denn es wurden angemessene Eigenkapitalien und vereinheitlichte Wettbewerbsbedingungen erzielt. Im Verlaufe der Jahre machten sich indes auch Schwächen von "Basel I" bemerkbar wie z.B. keine Berücksichtigung der tatsächlichen Qualität eines Kredits, sondern starre, unflexible Bonitätsbeurteilung; sehr eingeschränkte Berücksichtigung von Sicherheiten und Garantien; keine Berücksichtigung von Laufzeiten.
Diese Schwächen führten dazu, dass die verlangte (regulatorische) Eigenkapitalunterlegung im Vergleich zur ökonomisch angezeigten Grösse deutlich höher war. Die Banken mussten demzufolge stets mehr Eigenkapital unterlegen als eigentlich erforderlich gewesen wäre. Dies führte dazu, dass die guten Forderungen sukzessive aus den Bilanzen entfernt wurden, was die Bankenbonität zusehends beeinträchtigte. Deshalb drängte sich eine Überarbeitung von "Basel I" auf.

Von Basel I zu Basel II

"Basel II", die Bezeichnung der überarbeiteten Fassung, baut auf drei Säulen auf: Die erste Säule knüpft an "Basel I" an und regelt die Mindestkapitalanforderungen. Die Bestimmungen der zweiten Säule fokussieren auf die Überwachung des Risiko- und Kapitalmanagements durch die nationalen Bankenaufsichtsbehörden. In der dritten Säule sind die Offenlegungspflichten der Banken enthalten. In der ersten Säule wird, wie schon bei "Basel I", eine Eigenkapitalquote von 8% gefordert. Die neuen Vorschläge des Basler Ausschusses zielen indessen auf eine breitere Definition der risikogewichteten Forderungen ab. Während bis anhin nur die Kreditrisiken und ab 1996 zusätzlich die Marktrisiken in die Kalkulation einflossen, werden mit "Basel II" neu auch sog. operationelle Risiken berücksichtigt. Diese gründen im Verlustpotenzial aus Qualitätsproblemen (Versagen von internen Verfahren, Mitarbeitern, Systemen oder Kontrollen).

"Basel II" wird im Jahr 2006 in Kraft treten. "Basel I" wird im 2007 ausgedient haben.

Auswirkungen auf die Bankschuldner

Da viele Schweizer Banken die Bestimmungen von "Basel II" seit längerer Zeit vorweg genommen haben, dürften die meisten Schuldner eine veränderte Gesprächsführung bereits miterlebt haben. Nebst dem Jahresabschluss möchten die Banken neuerdings also auch über die operationellen Risiken ins Bild gesetzt werden. Von brennendem Interesse sind Themen wie Unternehmensführung, Management, Unternehmensstrategie, Marktposition, Produktpalette und Risk Management.

Fazit

"Basel II" ist kein Damoklesschwert, sondern vielmehr ein ausgewogenes Bewertungsinstrument. Es ermöglicht endlich, eine qualitativ hochstehende Unternehmensführung systematisch zu berücksichtigen und in Form von vorteilhafteren Kreditkonditionen zu honorieren. Umgekehrt kann sich schlechte Unternehmensführung bitter rächen, selbst wenn sich der vorgelegte Jahresabschluss sehen lässt.

 



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